Die Gaste
ÝKÝ AYLIK TÜRKÇE GAZETE
ISSN 2194-2668
DÝL VE EÐÝTÝMÝ DESTEKLEMEK ÝÇÝN ÝNÝSÝYATÝF
(Initiative zur Förderung von Sprache und Bildung e.V.)


  • SONRAKÝ YAZI
  • ÖNCEKÝ YAZI
    Ausgabe 9 / September-November 2009



    Die Gaste, Ausgabe 9 / September-November 2009

     
     

    Die Gaste

    ÝKÝ AYLIK TÜRKÇE GAZETE

    ISSN 2194-2668

    DÝL VE EÐÝTÝMÝ DESTEKLEMEK ÝÇÝN
    ÝNÝSÝYATÝF

    Yayýn Sorumlusu (ViSdP):
    Engin Kunter


    diegaste@yahoo.com



    Spick mich.de
    und die Erziehung zur Unmündigkeit
    Oder:
    Die schleichende Entsorgung von Zivilcourage
    durch anonyme Bewertungen im Internet.
    Eine Polemik


    [Spickmich.de ve Olgun Olmamaya Yetiþtirme]


    Prof. Dr. Armin BERNHARD
    (Universität Duisburg-Essen)




    1974, zehnte Klasse eines Gymnasiums in der Provinz, Deutschstunde, Gegenstand: Eine Kurzgeschichte von Siegfried Lenz. Ein Schüler ist erbost über den streng geführten Unterricht der Lehrerin, er fasst sich ein Herz und ergreift das Wort: „Ich finde es eine Ungeheuerlichkeit, wie Sie Ihren Unterricht führen!“ Die anderen Schülerinnen und Schüler halten den Atem an: Wie wird die Lehrerin sich verhalten? Wird nun ein Vernichtungsfeldzug gegen den Schüler eingeleitet? Wie wird die Bestrafung aussehen? Die Lehrerin bleibt völlig ruhig und fordert den Schüler auf, seinen Vorwurf zu begründen. Der Schüler kommt dieser Aufforderung nach, die Lehrerin setzt sich mit seinen Argumenten auseinander und bezieht zunehmend die anderen Schülerinnen und Schüler mit ein. Über den Unterricht selbst wird gesprochen, über seine Ziele, seine Anlage, seine Methoden. Am Ende der Stunde haben beide Seiten ein Stück Autonomie realisiert. Die Schülerinnen und Schüler wurden durch dieses Lehrstück ermutigt, generell ihre Einsprüche zu formulieren. Die Lehrerin, die ihre Autorität zur Disposition gestellt hatte, hatte durch ihren offenen Umgang mit den Monita des Schülers an ihrem Unterricht an Reputation bei den Schülerinnen und Schülern gewonnen und ging in ihrer Sachautorität gestärkt aus dieser Situation hervor. In diesem Beispiel werden grundlegende Komponenten einer demokratischen Konfliktbewältigung in einer pädagogischen Situation deutlich. Ihr zentrales Charakteristikum ist die offene Auseinandersetzung, der Dialog, der die Voraussetzungen für die konstruktive Bearbeitung eines Konfliktes herstellte.

    Die emanzipatorischen Pädagogik-Ansätze der 1960er und 1970er Jahre setzten auf die Fähigkeiten und Bereitschaften aller am Erziehungs- und Bildungsprozess beteiligten Personen, die in ihrem Kontext auftretenden Probleme und Konflikte gemeinsam in einer demokratischen Weise zu bearbeiten. Eine zentrale Voraussetzung auf Seiten der Erziehungspersonen war die Fähigkeit zur Selbstreflexion und zur Selbstkritik, auf Seiten der zu Erziehenden die wachsende Selbstermächtigung in der Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Erwartungen und Anforderungen. Der pädagogisch zu unterstützende Vorgang der Emanzipation sollte die Mündigkeitspotentiale der Heranwachsenden mobilisieren und ihre Selbstbestimmung ermöglichen. Nicht laissez-faire lautete das Prinzip, sondern Anleitung zum eigenständigen Gebrauch des eigenen Denkens. Als zentral wurde in diesem Ablöseprozess der heranwachsenden Generation von der erwachsenen die Art und Weise angesehen, in der Kinder und Jugendliche sich an der personalen Autorität der Erziehungspersonen abarbeiten konnten. Diese Schlüsselaufgabe der Erziehung, für sich genommen schon kompliziert genug, wird durch neue Formen des anonymisierten zwischenmenschlichen „Umgangs“ erheblich erschwert, in denen dieses Prinzip der Abarbeitung der Heranwachsenden an wichtigen Bezugspersonen ihres sozialen Umfeldes aufgehoben erscheint. Die Rede ist von den in einer gesellschaftlichen Situation der Evaluationshysterie wie Pilze aus dem Boden schießenden Internetportalen zur anonymen Bewertung von Personen und Organisationen, in unserem Falle von dem Internetportal für Schülerinnen und Schüler „spickmich.de“.

    Im Jahr 2007 nahm dieses Forum seine Arbeit auf, geriet aber erst mit dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 23. Juni 2009 in die Schlagzeilen. An diesem Tag hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Lehrerinnen und Lehrer nach wie vor im Internetportal des Netzwerkes spickmich.de von ihren Schülerinnen und Schülern beurteilt werden dürfen.1 Die von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unterstützte Klage einer Lehrerin gegen diese Form der anonymen Bewertung wurde mit der Begründung abgewiesen, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit sei höher zu bewerten als das Persönlichkeitsrecht der Lehrerin. In Presse und Fernsehen wurde diese Entscheidung zum Teil als ein Sieg der Demokratie gefeiert, obgleich durch dieses Urteil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gravierend verletzt wurde, denn dieses räumt den Einzelnen das Recht ein, grundsätzlich selbst darüber bestimmen zu können, ob und in welcher Weise ihrer personenbezogenen Daten verwendet werden. Im allerorten um sich greifenden Bewertungs- und Evaluierungsrausch wurde die nun auch noch juristisch abgesicherte Beschädigung der Demokratie glorifiziert: Junge Menschen lernten auf diese Weise frühzeitig, demokratische Regeln einzuüben und anzuwenden.

    Das Konzept, mit dem das Internetportal arbeitet, ist durchaus schlichter Natur. In „spickmich.de“, der „interaktivsten Schülerzeitung“ (so die Betreiber auf ihrer Hompage) können Schülerinnen und Schüler ihre Schule sowie ihre Lehrkräfte bewerten und diesen – sozusagen als „Gegenleistung“ zu den ihnen von ihren Lehrerinnen und Lehrern verabreichten Noten – ihrerseits Noten geben. Diese beziehen sich auf verschiedene Kategorien wie („sexy“ „cool“, „witzig“, „beliebt“, „motiviert“ etc.), deren Bewertung in die Gesamtnote einfließen, die ab zehn Nennungen möglich wird. Außerdem dürfen Aussagen der Lehrpersonen als Zitate eingegeben werden. Während die Schülerinnen und Schüler anonym bleiben, werden die Namen der Lehrpersonen, ihre Schule sowie ihre Fächer genannt. Die für das Internetportal Verantwortlichen überprüfen allerdings nicht, ob die bewertenden Schülerinnen und Schüler tatsächlich die bei der Registrierung ihrer Bewertung angegebene Schule besuchen, eine Umstand, der neben anderen Aspekten das Portal dazu prädestiniert, zum Einfallstor für Denunziation zu werden. Eine Begründung für das Angebot anonymer Bewertungen im Internet geben die Betreiber, wie zu erwarten, nicht. Eine Rechtfertigung von Zielen in Angelegenheiten, die durchaus öffentlichen Charakter haben, benötigen die windigen Privatunternehmen offensichtlich nicht mehr, allein die kreative Geschäftsidee scheint ein hinreichender Ersatz für eine demokratische Legitimation zu sein.

    Mit dem 2008 dem Portal spickmich.de an die Seite gestellten SchulRadar.de wird auch Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern und die Möglichkeit gegeben, die Ergebnisse von spickmich.de einzusehen. Nur nebenbei interessiert in unserem Zusammenhang die wirtschaftliche Verflechtung der Gründer des Schülerportals, obgleich sie für eine Beurteilung nicht unerheblich sein dürfte. Das Online-Vermarktungsunternehmen von spickmich.de ist die Ströer Interactive GmbH, eine Tochter des Beteiligungsunternehmens Media Ventures. Media Ventures ist ein Unternehmen, dessen Ziele im „Aufbau neuer Geschäftsmodelle“ und in der Erschließung neuer Märkte in den Sektoren Technologie, Media und Telekommunikation bestehen.2

    Was ist schon dabei - so könnte man unbefangen fragen - wenn Schülerinnen und Schülern mit diesem „einzigartigen Schul- und Lehrerbewertungssystem“ (Homepage der Ströer Interactive GmbH) die Möglichkeit an die Hand gegeben wird, ihr Lehrpersonal einer kritischen Prüfung zu unterziehen? Ist dies nicht ein Schritt in Richtung Autoritätsabbau und Autonomiegewinn für Jugendliche in einer Schule, die ihr Leben fremdbestimmt? Wenn Lehrerinnen und Lehrer Kinder mit Noten quälen, ist es dann nicht ein Akt der Emanzipation, wenn einmal der Spieß umgedreht wird?

    Es wäre von unserer Position aus vermessen, die juristischen Hintergründe und Aspekte der Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zu diesem Sachverhalt kommentieren zu wollen. Im Vordergrund stehen im Folgenden pädagogische Überlegungen zu den politischen Konsequenzen einer positiven Sanktionierung anonymer Bewertungspraxen für eine demokratische Zivilgesellschaft. Aber auch die Rechtsprechung erfolgt nicht in einem gesellschaftsneutralen Raum und ist daher von gesellschaftlicher Verantwortung nicht freizusprechen. Das Urteil des Bundesgerichtshofes ist unter pädagogischen und politischen Gesichtspunkten ein Skandal, aber offensichtlich kein Zufall, folgt es doch der Logik einer spezifischen gesellschaftlichen Entwicklung. Es steht im Kontext einer gesellschaftlichen Entwicklung, die auf eine neue Regierungskunst angelegt ist, die über unterschwellig angelegte Disziplinartechniken Herrschaft verankern will. Die Zauberworte dieser neuen, neoliberalen Regierungskunst lauten: Vermessung, Testierung und Evaluation. Es gehört zum Charakter neoliberaler Regierungskunst, dass noch die Beteiligung der Beherrschten an ihrer Beherrschung in einer kulturindustriell hergestellten Öffentlichkeit als Akt demokratischer Willensbekundung erscheint. Die Beteiligung der von oben Vermessenen an digitaler anonymer Bewertung täuscht demokratische Partizipation an den Lebensverhältnissen vor – in Wirklichkeit basteln jene mit dieser „Partizipation“ an der Disziplinierung ihrer eigenen Persönlichkeit zum Nutzen ideologischer und wirtschaftlicher Interessendurchsetzung mit. Doch hat die Beteiligung der Vermessenen an der Vermessung anderer noch eine Dimension, die sich als Demokratie gefährdend erweisen könnte. Sie befördert gesellschaftliche Beziehungsverhältnisse, die in der Gefahr der Totalüberwachung stehen, sobald die ubiquitäre Bewertungshysterie in Oberservationsgelüste und Denunziation umschlägt.

    Kinder und Jugendliche können in dem Maße ihre Mündigkeitspotentiale erproben und damit demokratische Handlungsweisen verinnerlichen, wie sie die dazu erforderlichen Subjekteigenschaften wie Initiativkraft, Selbstvertrauen und Mut entwickeln können. Der Aufbau dieser Attitüden ist jedoch nur möglich, wenn den Heranwachsenden ein Rahmen zur Verfügung gestellt wird, innerhalb dessen sie lernen, sich mit den Personen ihrer unmittelbaren Umgebung auseinanderzusetzen. Sie wachsen am Widerstand, der ihnen im interpersonalen Austausch in Form von Anforderungen entgegengesetzt wird, sie arbeiten sich systematisch an der Autorität anderer Personen ab und entwickeln über diese Abarbeitung höhere Stufen von Autonomie. Insofern ist die direkte persönliche Auseinandersetzung unhintergehbares Moment einer Subjektwerdung des Menschen, in der die emanzipativen und demokratischen Potentiale mobilisiert werden. Autonomie ist demzufolge nicht jenseits der persönlichen Beziehungen in einem hierarchischen Generationenverhältnis zu gewinnen, sondern gerade in ihnen. Wenn wirkliche Demokratie - eine, die mit den pseudodemokratischen Possenspielen des Parlamentarismus nichts gemein hat - nur als „Gesellschaft von Mündigen“ (Adorno) gedacht werden kann, weil eine demokratische Gesellschaft ausschließlich von Menschen als selbstbestimmten Subjekten getragen und ausgefüllt werden kann, müssen die Bedingungen dieser Selbstbestimmung in Kindern und Jugendlichen angebahnt und aufgebaut werden.

    Die Angebote von Internetportalen zur anonymen Bewertung von Schulen und Lehrpersonal höhlen diese zentrale Erziehungsaufgabe aus, indem sie die Auseinandersetzung zwischen Personen durch anonyme Bewertungen „ersetzen“. In dem Maße, wie schon Kinder und Jugendliche über elektronische Portale anonyme Bewertungen ohne persönliches Risiko in Anspruch nehmen, wird die Entwicklung derjenigen Subjekteigenschaften unterdrückt, die für das demokratische Handeln eine notwendige Bedingung sind. Der Dialog zwischen Erwachsenen und Kindern, der Ausdruck eines vertrauensvollen Verhältnisses ist, in dem Konflikte und Probleme bearbeitet und geklärt werden können, wird durch einige Mausklicks aus der namenlosen Cyberspace-Horde ersetzt, der Widerstand, an dem die Autonomie von Kindern und Jugendlichen alleine wachsen kann, wird ausgeschaltet. Anonyme Bewertung steigert die kollektive Unmündigkeit, sie treibt die Erosion in den gesellschaftlichen Beziehungsverhältnissen voran, indem sie ihm einen weiteren Kältestrom zuführt. Dessen Ferment sind Misstrauen und Angst, die durch die Permanenz der Überwachung produziert werden. Sie säen Zwietracht zwischen Kindern und Lehrkräften, treiben einen Keil zwischen Familie und Schule, deren Zusammenarbeit in Sonntagsreden doch immer beschworen wird. Forciert wird durch diese Entpersönlichung der Auseinandersetzung die Entsolidarisierung der Gesellschaft, die durch die Agenda 2010 bereits weit vorangetrieben wurde. Gleichwohl können Kinder und Jugendliche nicht ahnen, in welch perfider Weise mit ihren Bedürfnissen Schlitten gefahren wird, welche niederen Impulse durch diese Internetangebote geweckt werden können (und sollen?), denn Schülerinnen und Schüler verfügen weder über die Erfahrung noch über die Instrumente, um diese Manipulation ihres Bewusstseins zu entschlüsseln. Eine demokratische Lernkultur, von der hierzulande in Lippenbekenntnissen so viel die Rede ist, zu schützen, wäre die Aufgabe von Politik, doch hat diese sich unter neoliberalen Wirtschaftsverhältnissen von ihrer Gestaltungsfunktion längst verabschiedet.

    Angesichts der geschichtlichen Erfahrung des Nazismus ist es verwunderlich, dass die Sensoren für die Bedrohung zwischenmenschlicher Beziehungsverhältnisse derart unterentwickelt sind, dass die schleichende Entsorgung der Demokratie überhaupt nicht mehr wahrgenommen wird, repräsentiert doch die braune Diktatur ein geschichtliche Lehrstück über einer nach den Mechanismen der Observation und Denunziation gelenkten Gesellschaft, in der die Angst in der Sozialisation mitregiert. Eine Politik, die wirkliche Aufarbeitung der Vergangenheit betriebe, anstatt sich in scheinheiligen Gedächtnisritualen zu präsentieren, hätte die Augen gegenüber den gegenwärtigen Sozialisationsmechanismen zu öffnen, die ein nicht unerhebliches Potential der Faschisierung enthalten. Offiziell wird Zivilcourage beständig eingeklagt, die Menschen sollen wachsam sein gegenüber Gewalt, sie sollen offen Farbe bekennen gegen Unrecht. Selbst der mächtige Bertelsmann-Konzern wirbt in seinen Hochglanzbroschüren für gesellschaftspolitisches Engagement. In ihrer Ideologie trägt die Gesellschaft aufklärerische Mündigkeit zur Schau, die sich bei näherem Hinsehen als pure „Zivilisationsschminke“ (Wilhelm Liebknecht) entlarven lässt. Denn die für eine „Gesellschaft von Mündigen“ erforderliche Selbstcouragierung zur Kritik und der Mut zur Bewältigung ihrer möglichen Folgen werden durch die risikolose Bewertung im Internet unterlaufen – ein Baustein der Entzivilisierung der Gesellschaft, die der Kapitalismus nicht wollen kann, aber dennoch permanent durch die Anarchie des Marktes produziert. Eine zukunftsfähige Gesellschaft aber benötigt kritische und widerständige Menschen und keine geistigen Heckenschützen. Anonyme Bewertungspraxen sind gefährliche Brandsätze gegen eine ohnehin nur in zarten Ansätzen vorhandene demokratische Substanz in den gesellschaftlichen Verhältnisse. Es bedarf gemeinsamer Anstrengungen von Politik und Pädagogik, damit diese Brandsätze sich nicht in autoritären Exzessen entladen.





    1„Unter den Umständen des Streitfalls hat der BGH die Erhebung, Speicherung und Übermittlung der Daten trotz der fehlenden Einwilligung der Klägerin für zulässig gehalten. Zwar umfasst der Begriff der personenbezogenen Daten nicht nur klassische Daten wie etwa den Namen oder den Geburtsort, sondern auch Meinungsäußerungen und Beurteilungen, die sich auf einen bestimmten oder bestimmbaren Betroffenen beziehen. Für die Erhebung, Speicherung und Übermittlung solcher Daten in automatisierten Verfahren gelten grundsätzlich die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Erhebung und Speicherung von Daten zur Übermittlung an Dritte ist auch ohne Einwilligung des Betroffenen nach § 29 BDSG u.a. dann zulässig, wenn ein Grund zu der Annahme eines schutzwürdigen Interesses an dem Ausschluss der Datenerhebung und –speicherung nicht gegeben ist. Ein entgegenstehendes Interesse der Klägerin hat der BGH nach Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung einerseits und des Rechts auf freien Meinungsaustausch andererseits für nicht gegeben erachtet. Die Bewertungen stellen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Konkrete Beeinträchtigungen hat die Klägerin nicht geltend gemacht. Die Äußerungen sind weder schmähend noch der Form nach beleidigend. Dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, macht sie nicht unzulässig, weil das Recht auf Meinungsfreiheit nicht an die Zuordnung der Äußerung an ein bestimmtes Individuum gebunden ist. Die Meinungsfreiheit umfasst grundsätzlich das Recht, das Verbreitungsmedium frei zu bestimmen.“ (Bundesgerichtshof, Mitteilungen der Pressestelle, Nr. 137/2009 2Leiter des Unternehmens ist der Betriebswirtschaftler Dirk Ströer